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Sehr cooler Fahrlehrer.
A. K. - 09.08.2024
Klasse A1 (Krafträder bis 125 ccm <11 kW (15PS))
Voraussetzung:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
Keine praktische Prüfung nötig, Versicherungskennzeichen ist Pflicht!
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkräfträder mit:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
Eingeschlossene Klassen: keine
NEU: Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre (AM 15)
Krafträder mit
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Eingeschlossene Klassen: AM
NEU: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
NEU: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Info: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Info: Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Automatik- und Schaltausbildung kombiniert – Der Führerschein B197 erlaubt es, die Prüfung in einem Automatikfahrzeug abzulegen und danach ohne Einschränkung alle Fahrzeuge der Klasse B fahren zu dürfen.
Restliche Infos: siehe Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Info: Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)