Unser Ausbildungsprogramm

Schlüsselzahl 196

Motorrad fahren ohne Prüfung - mit der Erweiterung für die Klasse B

Klasse A1 (Krafträder bis 125 ccm <11 kW (15PS))

Voraussetzung:

  • Mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • 4 x 90 min Theorieunterricht
  • 5 x 90 min Praxis
  • nur gültig in Deutschland

MOFA

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 25 km/h
  • Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Eingeschlossene Klassen: keine

Mindestalter: 15 Jahre

Keine praktische Prüfung nötig, Versicherungskennzeichen ist Pflicht!

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkräfträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ElektromotorbbH

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Eingeschlossene Klassen: keine

NEU: Zusammenfassung der alten Klassen M und S

Mindestalter: 15 Jahre (AM 15)

A1

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Eingeschlossene Klassen: AM

NEU: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter: 16 Jahre

A2

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

NEU: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre

A

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Info: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine  theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und Amit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Info: Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des  Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

B197

Automatik- und Schaltausbildung kombiniert – Der Führerschein B197 erlaubt es, die Prüfung in einem Automatikfahrzeug abzulegen und danach ohne Einschränkung alle Fahrzeuge der Klasse B fahren zu dürfen.

Restliche Infos: siehe Klasse B

B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber  besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
  • Vorbesitz Klasse B

Info: Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

... Das sagen unsere Fahrschüler und Fahrschülerinnen auf Google: ...